Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
Mit Abschluss des Mietvertrags wird dem Mieter die in der Buchung beschriebene Ferienunterkunft für die vereinbarte Dauer zur zeitlich befristeten Nutzung überlassen. Die Nutzung kann sowohl zu Erholungszwecken als auch für beruflich bedingte Kurzzeitaufenthalte (z. B. durch Monteure oder Firmenmitarbeiter) erfolgen. Die Unterkunft darf ausschließlich mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Eine Weitervermietung oder Untervermietung ist nicht gestattet.
2. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben oder individuell zu vereinbaren.
3. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Aus Beweisgründen sollte der Rücktritt schriftlich erfolgen.
Stornobedingungen – 14/7-Tage-Regelung:
- 100 % Erstattung, wenn mindestens 14 Tage vor Anreise storniert wird.
- 50 % Erstattung (abzüglich Servicegebühr), wenn mindestens 7 Tage vor Anreise storniert wird.
- Keine Erstattung, wenn weniger als 7 Tage vor dem Check-in storniert wird.
Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann den Eintritt ablehnen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften dieser und der ursprüngliche Mieter gesamtschuldnerisch für alle Kosten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
4. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter trotz Mahnung fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution) nicht leistet oder sich erheblich vertragswidrig verhält. In diesem Fall kann der Vermieter Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und entgangenen Gewinn verlangen.
5. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Vertragserfüllung durch unvorhersehbare höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) erheblich beeinträchtigt wird. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Verpflichtungen. Bereits erbrachte Leistungen sind zurückzuerstatten.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und Inventar sorgfältig zu behandeln. Er haftet für Schäden, die durch ihn, Mitreisende oder Besucher schuldhaft verursacht werden. Schäden sind dem Vermieter oder der Hausverwaltung unverzüglich zu melden. Für Folgeschäden durch unterlassene Meldung haftet der Mieter.
Abfälle, Asche, Fette und schädliche Flüssigkeiten dürfen nicht über Toiletten, Duschen oder Spülen entsorgt werden. Bei Verstopfungen trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Der Mieter verpflichtet sich, bei Störungen alles Zumutbare zur Schadensbegrenzung zu tun und Mängel umgehend zu melden. Unterlässt er dies, bestehen keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die korrekte Beschreibung der Unterkunft und deren vertragsgemäße Bereitstellung. Für Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden infolge höherer Gewalt (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) besteht keine Haftung.
8. Tierhaltung
Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet.
9. Änderungen des Vertrags
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
10. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Ruhestörender Lärm, insbesondere lautes Türenschlagen oder übermäßiger Geräuschpegel durch Medien oder Geräte, ist zu vermeiden. Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Vermieters. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen ohne Wohnsitz in Deutschland gilt der Sitz des Vermieters als vereinbarter Gerichtsstand.